Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. Art. 1

Kurztitel

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 373/1935

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.11.1935

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel I. Dieses Abkommen ist auf Filme anzuwenden, die nach lehrhafter Methode einem vorzüglich erziehlichen internationalen Zweck dienen und unter eine der folgenden fünf Kategorien fallen:

Litera a Filme, die bestimmt sind, das Werk und die Ziele des Völkerbundes sowie anderer durch die Hohen Vertragschließenden Teile allgemein anerkannter internationaler Organisationen bekanntzumachen;

Litera b Filme, die für den Unterricht auf allen Stufen geschaffen wurden;

Litera c Filme zur beruflichen Fortbildung und Beratung einschließlich der Filme der industriellen Technik und der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation;

Litera d Filme über wissenschaftliche oder technische Forschungen oder zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse;

Litera e Filme über Gesundheitspflege, körperliche Erziehung, Fürsorge und soziale Hilfe.

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022

Gesetzesnummer

10009198

Dokumentnummer

NOR12117961

Alte Dokumentnummer

N7193533976L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1935/373/A1/NOR12117961

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