Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 26. Oktober 1932 in Wien unterfertigte Archivübereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 21. März 1933.