Nachdem das am 18. Jänner 1930 im Haag unterfertigte Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien zur endgültigen Regelung der aus den Abschnitten III und IV des X. Teiles des Vertrages von Saint-Germain sich ergebenden Fragen samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: ...Nachdem das am 18. Jänner 1930 im Haag unterfertigte Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien zur endgültigen Regelung der aus den Abschnitten römisch III und römisch IV des römisch zehn. Teiles des Vertrages von Saint-Germain sich ergebenden Fragen samt Zusatzprotokoll, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 4. April 1930.