Für das Britische Reich
Ich erkläre, daß meine Unterschrift Indien oder irgendein Britisches Dominion, das ein selbständiges Mitglied des Völkerbundes ist und diese Erklärung nicht besonders unterfertigt oder ihr beitritt, nicht bindet
Für die Schweiz
Unter Vorbehalt der Ratifikation:
Die österreichische Ratifikationsurkunde ist am 9. Mai 1928 hinterlegt worden.
Außer Österreich haben das Protokoll, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg bisher ratifiziert:
Frankreich am 10. Mai 1926 mit dem ausdrücklichen Vorbehalt:
1. daß das genannte Protokoll die Regierung der französischen Republik nur gegenüber Staaten verpflichtet, die es unterzeichnet und ratifiziert haben oder die ihm beigetreten sein werden;
2. daß das genannte Protokoll für die Regierung der französischen Republik hinsichtlich jedes feindlichen Staates die bindende Kraft verlieren wird, dessen bewaffnete Macht oder dessen Verbündete die Verbote, die den Gegenstand dieses Protokolls bilden, nicht beachten sollten;
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| Venezuela am 8. Februar 1928; |
| Italien am 3. April 1928. |
| Beigetreten sind: |
| Liberia am 2. April 1927; |
die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 2. Dezember 1927 unter Vorbehalt der Ratifikation. Die am 5. April 1928 erfolgte Ratifikation dieses Beitrittes enthält den Vorbehalt:
1. daß das genannte Protokoll die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken nur gegenüber Staaten verpflichtet, die es unterzeichnet und ratifiziert oder die ihm endgültig beigetreten sind;
2. daß das genannte Protokoll für die Republik der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinsichtlich jedes feindlichen Staates die bindende Kraft verlieren wird, dessen bewaffnete Macht oder dessen tatsächliche oder rechtliche Verbündete die Verbote, die den Gegenstand dieses Protokolls bilden, nicht beachten sollten.