Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zwischen Österreich und Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
10.04.1922
Außerkrafttretensdatum
Index
89/03 Gesundheit
Titel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. Juli 1923, womit das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Schweden über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken verlautbart wird.
StF:
BGBl. Nr. 385/1923
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierungen der Republik Österreich und des Königreiches Schweden haben sich gegenseitig mit nachstehender Abmachung einverstanden erklärt:
Sonstige Textteile
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
10010190
Dokumentnummer
NOR11010409
Alte Dokumentnummer
N8192316263R