In Anbetracht des Wunsches der königlich großbritannischen Regierung und der österreichischen Bundesregierung, Vereinbarungen zur Erleichterung der Zollabfertigung von Mustern eingangszollpflichtiger Waren zu treffen, die in die Gebiete eines der vertragschließenden Teile von Handlungsreisenden des anderen Teiles gebracht werden, um als Muster oder Probe zum Zwecke der Erzielung von Bestellungen und nicht zum Verkaufe zu dienen, beehrt sich der unterzeichnete Bundesminister für Äußeres dem Herrn königlich großbritannischen Geschäftsträger mitzuteilen, daß die österreichische Bundesregierung bereit ist, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit die folgenden Vereinbarungen zu treffen: