Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2024/16/0006
Entscheidungsdatum
21.11.2024
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/05 Verbrauchsteuern
Norm
EURallg
TabStG 1995 §3 Abs3 Z1
VwRallg
32011L0064 Tabakwaren-VerbrauchsteuernRL Art5 Abs1 lita
62015CJ0638 Eko-Tabak VORAB
Rechtssatz
Der EuGH hat im Urteil vom 6. April 2017, C-638/15, Eko-Tabak s. r. o., ausgesprochen, dass in Ermangelung einer Definition der Begriffe "geschnitten" und "zerkleinert" in der Richtlinie 2011/64/EU zur Ermittlung ihrer Bedeutung auf den allgemeinen, ihnen gemeinhin zuerkannten Sinn abzustellen ist. Der gewöhnliche Sinn dieser Begriffe ist nach den Ausführungen des EuGH besonders weit; der erstgenannte bezeichnet insbesondere das Ergebnis der Abtrennung eines Teils oder eines Stücks mit einem Schneidwerkzeug und der letztgenannte das Ergebnis einer Zerkleinerung oder Aufteilung (Rn 28). Hinsichtlich der dem damaligen Ausgangsverfahren gegenständlichen "teilweise entrippten Tabakblätter" geht der EuGH davon aus, dass diese als geschnittener oder anders zerkleinerter Tabak im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU anzusehen sind (Rn 29).Der EuGH hat im Urteil vom 6. April 2017, C-638/15, Eko-Tabak s. r. o., ausgesprochen, dass in Ermangelung einer Definition der Begriffe "geschnitten" und "zerkleinert" in der Richtlinie 2011/64/EU zur Ermittlung ihrer Bedeutung auf den allgemeinen, ihnen gemeinhin zuerkannten Sinn abzustellen ist. Der gewöhnliche Sinn dieser Begriffe ist nach den Ausführungen des EuGH besonders weit; der erstgenannte bezeichnet insbesondere das Ergebnis der Abtrennung eines Teils oder eines Stücks mit einem Schneidwerkzeug und der letztgenannte das Ergebnis einer Zerkleinerung oder Aufteilung (Rn 28). Hinsichtlich der dem damaligen Ausgangsverfahren gegenständlichen "teilweise entrippten Tabakblätter" geht der EuGH davon aus, dass diese als geschnittener oder anders zerkleinerter Tabak im Sinn von Artikel 5, Absatz eins, Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU anzusehen sind (Rn 29).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62015CJ0638 Eko-Tabak VORAB
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024160006.J01
Im RIS seit
28.01.2025
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Dokumentnummer
JWR_2024160006_20241121J01