Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2020/15/0071
Entscheidungsdatum
10.05.2021
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/15/0072
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/17/0871 E 19. März 2018 RS 2
Stammrechtssatz
Durch die Wortfolge "wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten" in § 44 Abs. 5 VwGVG wurde vom Gesetzgeber klargestellt, dass es hiebei auf eine ausdrückliche Willenserklärung der Parteien ankommt.Durch die Wortfolge "wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten" in Paragraph 44, Absatz 5, VwGVG wurde vom Gesetzgeber klargestellt, dass es hiebei auf eine ausdrückliche Willenserklärung der Parteien ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150071.L01
Im RIS seit
21.07.2022
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2022
Dokumentnummer
JWR_2020150071_20210510L01