Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/06/0086

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2013/06/0086

Entscheidungsdatum

05.11.2015

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Erledigungen eines Kollegialorganes bedürfen eines Beschlusses desselben. Üblicherweise erfolgt die Willensbildung einer Kollegialbehörde durch den Gesamtakt einer sich an die gemeinsame Erörterung der zu entscheidenden Angelegenheiten anschließenden Abstimmung. Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst freilich nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (Hinweis E vom 27. April 2015, 2012/11/0082, sowie auch das E vom 27. Juni 2006, 2005/05/0293).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013060086.X01

Im RIS seit

01.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2015

Dokumentnummer

JWR_2013060086_20151105X01

Rechtssatz für Ra 2019/03/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0127

Entscheidungsdatum

25.02.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/06/0086 E 5. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Erledigungen eines Kollegialorganes bedürfen eines Beschlusses desselben. Üblicherweise erfolgt die Willensbildung einer Kollegialbehörde durch den Gesamtakt einer sich an die gemeinsame Erörterung der zu entscheidenden Angelegenheiten anschließenden Abstimmung. Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst freilich nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (Hinweis E vom 27. April 2015, 2012/11/0082, sowie auch das E vom 27. Juni 2006, 2005/05/0293).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019030127.L01

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Dokumentnummer

JWR_2019030127_20200225L01

Rechtssatz für Ra 2018/11/0084

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2018/11/0084

Entscheidungsdatum

02.06.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/06/0086 E 5. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Erledigungen eines Kollegialorganes bedürfen eines Beschlusses desselben. Üblicherweise erfolgt die Willensbildung einer Kollegialbehörde durch den Gesamtakt einer sich an die gemeinsame Erörterung der zu entscheidenden Angelegenheiten anschließenden Abstimmung. Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst freilich nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (Hinweis E vom 27. April 2015, 2012/11/0082, sowie auch das E vom 27. Juni 2006, 2005/05/0293).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110084.L01

Im RIS seit

11.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2020

Dokumentnummer

JWR_2018110084_20200602L01

Rechtssatz für Ro 2020/09/0009

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ro 2020/09/0009

Entscheidungsdatum

12.10.2020

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/06/0086 E 5. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Erledigungen eines Kollegialorganes bedürfen eines Beschlusses desselben. Üblicherweise erfolgt die Willensbildung einer Kollegialbehörde durch den Gesamtakt einer sich an die gemeinsame Erörterung der zu entscheidenden Angelegenheiten anschließenden Abstimmung. Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst freilich nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (Hinweis E vom 27. April 2015, 2012/11/0082, sowie auch das E vom 27. Juni 2006, 2005/05/0293).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020090009.J01

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020

Dokumentnummer

JWR_2020090009_20201012J04

Rechtssatz für Ra 2023/03/0087

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0087

Entscheidungsdatum

22.11.2023

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/06/0086 E 5. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Erledigungen eines Kollegialorganes bedürfen eines Beschlusses desselben. Üblicherweise erfolgt die Willensbildung einer Kollegialbehörde durch den Gesamtakt einer sich an die gemeinsame Erörterung der zu entscheidenden Angelegenheiten anschließenden Abstimmung. Die Willensbildung durch eine Kollegialbehörde umfasst freilich nicht nur den Spruch, sondern auch den Inhalt und damit die wesentliche Begründung einer Erledigung (Hinweis E vom 27. April 2015, 2012/11/0082, sowie auch das E vom 27. Juni 2006, 2005/05/0293).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030087.L01

Im RIS seit

28.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2023

Dokumentnummer

JWR_2023030087_20231122L01