Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/03/0066

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2017/03/0066

Entscheidungsdatum

28.06.2017

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Rechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030066.L02

Im RIS seit

24.07.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2017

Dokumentnummer

JWR_2017030066_20170628L02

Rechtssatz für Ro 2017/03/0024

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2017/03/0024

Entscheidungsdatum

11.10.2017

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0066 B 28. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2017030024.J02

Im RIS seit

01.11.2017

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2018

Dokumentnummer

JWR_2017030024_20171011J02

Rechtssatz für Ro 2017/03/0025

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2017/03/0025

Entscheidungsdatum

23.02.2018

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1;
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0066 B 28. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017030025.J03

Im RIS seit

20.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2018

Dokumentnummer

JWR_2017030025_20180223J03

Rechtssatz für Ra 2019/03/0060

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0060

Entscheidungsdatum

03.06.2019

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0066 B 28. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030060.L01

Im RIS seit

10.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2019

Dokumentnummer

JWR_2019030060_20190603L02

Rechtssatz für Ra 2019/03/0105

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2019/03/0105

Entscheidungsdatum

02.09.2019

Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

SDG 1975 §10 Abs1 Z1
SDG 1975 §2 Abs2 Z1 lite

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/03/0066 B 28. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen gelegen sind, weil es nur darauf ankommt, ob das erforderliche Maß an Vertrauenswürdigkeit dem Sachverständigen überhaupt zukommt oder nicht. Es kann daher auch ein Verhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit steht, den Entziehungsgrund der mangelnden Vertrauenswürdigkeit begründen vergleiche etwa VwGH vom 6. Juli 1999, 99/10/0090, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019030105.L01

Im RIS seit

11.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2019

Dokumentnummer

JWR_2019030105_20190902L01