Ein Antrag auf internationalen Schutz ist nach § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 "das - auf welche Weise auch immer artikulierte - Ersuchen eines Fremden in Österreich, sich dem Schutz Österreichs unterstellen zu dürfen". Das bedeutet, dass der Antrag an keine bestimmte Form gebunden ist; er muss aber das Begehren enthalten, sich dem Schutz Österreichs zu unterstellen.Ein Antrag auf internationalen Schutz ist nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 "das - auf welche Weise auch immer artikulierte - Ersuchen eines Fremden in Österreich, sich dem Schutz Österreichs unterstellen zu dürfen". Das bedeutet, dass der Antrag an keine bestimmte Form gebunden ist; er muss aber das Begehren enthalten, sich dem Schutz Österreichs zu unterstellen.