Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2014/15/0058
Entscheidungsdatum
19.10.2016
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/15/0035 E 26. November 2015 RS 2
Stammrechtssatz
Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei, bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. das Erkenntnis vom 14. Mai 1991, 90/14/0262).Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei, bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde vergleiche das Erkenntnis vom 14. Mai 1991, 90/14/0262).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014150058.L05
Im RIS seit
19.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021
Dokumentnummer
JWR_2014150058_20161019L05