Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18864 A/2014
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2013/08/0280
Entscheidungsdatum
11.06.2014
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z3;
AlVG 1977 §8;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz
Ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern haben unter den Voraussetzungen des § 8 AlVG (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 11. September 2008, Zl. 2007/08/0049) bei objektiven Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit stattzufinden.Ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern haben unter den Voraussetzungen des Paragraph 8, AlVG vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 11. September 2008, Zl. 2007/08/0049) bei objektiven Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit stattzufinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013080280.X05
Im RIS seit
01.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2013080280_20140611X05