Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2011/17/0053
Entscheidungsdatum
16.05.2011
Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
ParkometerG Wr 2006;
VStG §21 Abs1a idF 2002/I/065;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/17/0177 E 24. September 2003 VwSlg 16183 A/2003 RS 1
Stammrechtssatz
Nach § 21 Abs. 1a VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung.Nach Paragraph 21, Absatz eins a, VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170053.X01
Im RIS seit
19.06.2011
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011
Dokumentnummer
JWR_2011170053_20110516X01