Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/13/0003

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2010/13/0003

Entscheidungsdatum

31.07.2013

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk CSSR 1979 Art15 Abs2 litb;
DBAbk Italien 1985 Art15 Abs2 litb;

Rechtssatz

Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. Mai 2013, 2009/13/0031, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass Artikel 15, Absatz 2, Litera b, DBA-CSSR (der wörtlich Artikel 15, Absatz 2, Litera b, DBA-Italien, Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1985,, entspricht) für einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer mit Einkünften aus einer in der Slowakei ausgeübten Tätigkeit das ausschließliche österreichische Besteuerungsrecht davon abhängig macht, dass "die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden", der nicht in der Slowakei ansässig ist. Der Begriff des - wirtschaftlichen - Arbeitgebers ist dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010130003.X03

Im RIS seit

06.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2016

Dokumentnummer

JWR_2010130003_20130731X03

Rechtssatz für 2010/13/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2010/13/0089

Entscheidungsdatum

26.03.2014

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk CSSR 1979 Art15 Abs2 litb;
DBAbk Italien 1985 Art15 Abs2 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/13/0003 E 31. Juli 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. Mai 2013, 2009/13/0031, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass Artikel 15, Absatz 2, Litera b, DBA-CSSR (der wörtlich Artikel 15, Absatz 2, Litera b, DBA-Italien, Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1985,, entspricht) für einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer mit Einkünften aus einer in der Slowakei ausgeübten Tätigkeit das ausschließliche österreichische Besteuerungsrecht davon abhängig macht, dass "die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden", der nicht in der Slowakei ansässig ist. Der Begriff des - wirtschaftlichen - Arbeitgebers ist dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2010130089.X01

Im RIS seit

29.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2014

Dokumentnummer

JWR_2010130089_20140326X01