§ 293b BAO ist auch dann anwendbar, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit mehrfach übersehen wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. April 1998, 93/13/0277).Paragraph 293 b, BAO ist auch dann anwendbar, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit mehrfach übersehen wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. April 1998, 93/13/0277).