Unberechtigt ist die Ansicht, die Normverbrauchsabgabe als solche sei gemeinschaftsrechtswidrig, berechtigt ist hingegen das Vorbringen, der in der dem Abgabepflichtigen vorgeschriebenen Abgabe enthaltene 20 %ige Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG verstoße gegen Gemeinschaftsrecht (Hinweis EuGH-Urteil vom 29. April 2004, C - 387/01, Weigel; E des VwGH vom 25. Mai 2005, 2004/15/0061).Unberechtigt ist die Ansicht, die Normverbrauchsabgabe als solche sei gemeinschaftsrechtswidrig, berechtigt ist hingegen das Vorbringen, der in der dem Abgabepflichtigen vorgeschriebenen Abgabe enthaltene 20 %ige Zuschlag gemäß Paragraph 6, Absatz 6, NoVAG verstoße gegen Gemeinschaftsrecht (Hinweis EuGH-Urteil vom 29. April 2004, C - 387/01, Weigel; E des VwGH vom 25. Mai 2005, 2004/15/0061).