Dem Argument, der Umsatzsteuer komme nur "Durchlaufcharakter" zu, weshalb auch eine Umsatzsteuernachforderung nicht zu Betriebsausgaben führen könne, ist zu erwidern, dass diese Überlegung nur zuträfe, wenn die Umsatzsteuernachforderung an den Lieferanten "weitergereicht" werden könnte. Ist das nicht der Fall, so muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 39 zu § 4), es sei denn, diese Umsatzsteuer bezöge sich auf Positionen, die schon netto nicht als Betriebsausgabe Anerkennung finden können.Dem Argument, der Umsatzsteuer komme nur "Durchlaufcharakter" zu, weshalb auch eine Umsatzsteuernachforderung nicht zu Betriebsausgaben führen könne, ist zu erwidern, dass diese Überlegung nur zuträfe, wenn die Umsatzsteuernachforderung an den Lieferanten "weitergereicht" werden könnte. Ist das nicht der Fall, so muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 39 zu Paragraph 4,), es sei denn, diese Umsatzsteuer bezöge sich auf Positionen, die schon netto nicht als Betriebsausgabe Anerkennung finden können.