Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 18678 A/2013
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2012/08/0076
Entscheidungsdatum
04.09.2013
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1;
AlVG 1977 §9 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/08/0016 E 17. Oktober 2007 RS 1
(hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Der Tatbestand des § 10 Abs. 1 Z. 1 AlVG wird nur verwirklicht, wenn es sich um eine zumutbare und damit für die Zuweisung geeignete Beschäftigung handelt. Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, dass dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden (vgl. Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, Rz 209 zu § 9 AlVG). Wenn die arbeitslose Person dem vom Dienstgeber bekannt gegebenen Anforderungsprofil nicht entspricht, ist daher eine Zuweisung unzulässig (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 97/08/0414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080076.X01
Im RIS seit
01.10.2013
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2012080076_20130904X01