Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2004/15/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8161 F/2006

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2004/15/0072

Entscheidungsdatum

21.09.2006

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Eine Gesetzesanalogie hat zur Voraussetzung, dass ein zu beurteilender Sachverhalt nicht ausdrücklich von einem bestimmten Tatbestand erfasst wird, auf Grund der weitgehenden Ähnlichkeit mit dem unter den gesetzlichen Tatbestand fallenden Sachverhalt und im Hinblick auf die ratio legis aber von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes ausgegangen werden muss. Eine Lücke ist demnach anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist, und wo seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht vergleiche aus der ständigen hg. Judikatur die Erkenntnisse vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, vom 22. Mai 2002, 2002/15/0022, und vom 15. November 2005, 2004/14/0106).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150072.X01

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2004150072_20060921X01