Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2006/15/0073
Entscheidungsdatum
18.10.2007
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/14/0030 E 27. April 2005 RS 1
Stammrechtssatz
Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug-um-Zug-Geschäfte) bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat daher auch die von der Gesellschaft getätigten Zug-um-Zug-Geschäfte zu umfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150073.X01
Im RIS seit
08.11.2007
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2010
Dokumentnummer
JWR_2006150073_20071018X01