Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/15/0207
Entscheidungsdatum
26.01.2006
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1988 §68;
Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller im Einzelnen tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt hinaus mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Zuschläge feststehen. Vom Erstgenannten dieser Erfordernisse kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung der Überstundenleistungen in bestimmter Höhe getroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150207.X03
Im RIS seit
03.03.2006
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2002150207_20060126X03