Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8109 F/2006
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2002/13/0165
Entscheidungsdatum
15.02.2006
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/15/0155 E 16. Dezember 2003 RS 1
(hier nur zweiter Satz)
Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach Paragraph 217, Absatz eins, BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130165.X01
Im RIS seit
17.03.2006
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2002130165_20060215X01