Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2001/13/0261
Entscheidungsdatum
21.09.2005
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0262
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0043 E 21. Oktober 2004 RS 1
Stammrechtssatz
Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages ist eine Schätzungsmethode, die davon ausgeht, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere, nicht entdeckte Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130261.X01
Im RIS seit
20.10.2005
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Dokumentnummer
JWR_2001130261_20050921X01