Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
99/15/0104
Entscheidungsdatum
03.07.2003
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Da ein Mensch mehrere Wohnungen innehaben kann, sind gleichzeitig auch mehrere Wohnsitze möglich (Hinweis E 16. September 1992, 90/13/0299). Auch eine berufliche Tätigkeit im Ausland und häufige Auslandsreisen schließen einen Wohnsitz im Inland nicht aus (Hinweis E 11. Dezember 1990, 90/14/0183).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wohnsitz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150104.X03
Dokumentnummer
JWR_1999150104_20030703X03