Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/16/0503

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

97/16/0503

Entscheidungsdatum

30.04.1999

Index

32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Bei dem nach Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987 der Besteuerung unterliegenden Vorgang muss es sich um einen Rechtsvorgang handeln, durch den der Berechtigte kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung ermächtigt wird, über ein bestimmtes Grundstück zu verfügen. Die Verschaffung der Verfügungsberechtigung über ein Grundstück kann dabei auch bloß durch konkludente Handlungen und Unterlassungen erfolgen (Hinweis E 27.2.1995, 94/16/0136). Die Voraussetzung der Verwertung des Grundstücks auf Rechnung des Ermächtigten ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Ermächtigte in der Lage ist, einen ihm zufließenden Mehrerlös zu erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160503.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1997160503_19990430X01