Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/13/0162
Entscheidungsdatum
13.10.1993
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0054 E 21. Oktober 1986 RS 3
Stammrechtssatz
Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungstellen von Speisen und Getränken, sondern auch die Kosten für die Unterkunftsgewährung an Geschäftsfreunde. Eine Wohnung ist auch dann nicht als zum notwendigen Betriebsvermögen zugehörig anzusehen, wenn sie bloß zeitweise Geschäftsfreunden als Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (Hinweis E 12.5.1967, 1527/65).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bewirtung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130162.X02
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010
Dokumentnummer
JWR_1992130162_19931013X02