Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
88/16/0050
Entscheidungsdatum
12.10.1989
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz
Die Abgabenschuld geht auf den Gesamtrechtsnachfolger dann über, wenn der Abgabenanspruch vor dem die Gesamtrechtsnachfolge bewirkenden Ereignis (zB Tod) entstanden ist. Nach dem Tod des Erblassers ist ein Bescheid über eine in dessen Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (Vertreten durch den Verlassenschaftskurator, Erbenmachthaber oder erbserklärten Erben) zu richten, erst nach Einantwortung jedoch an die Erben als Rechtsnachfolger des Abgabepflichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160050.X06
Im RIS seit
14.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2010
Dokumentnummer
JWR_1988160050_19891012X06