Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/15/0155

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6655 F/1992

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

90/15/0155

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Index

33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Weicht der bei einer Veräußerung eines in den preisbestimmenden Merkmalen vergleichbaren Grundstückes erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse; ein solcher Preis ist nur zu berücksichtigen, wenn das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse auf Grund einer den Vergleichsfall betreffenden besonderen Prüfung ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150155.X11

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1990150155_19920217X11

Rechtssatz für 94/16/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

94/16/0156

Entscheidungsdatum

04.11.1994

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0155 11

Stammrechtssatz

Weicht der bei einer Veräußerung eines in den preisbestimmenden Merkmalen vergleichbaren Grundstückes erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse; ein solcher Preis ist nur zu berücksichtigen, wenn das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse auf Grund einer den Vergleichsfall betreffenden besonderen Prüfung ausgeschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160156.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1994160156_19941104X04