Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
94/16/0057
Entscheidungsdatum
16.11.1995
Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm
GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz
Auch Eingaben, mit denen eine Partei von der ihr von der Behörde eingeräumten Möglichkeit zur Stellungsnahme zum bisherigen Verfahrensergebnis, zur Rechtsanschauung der Behörde udgl Gebrauch macht und der Behörde den Standpunkt der Partei zur Kenntnis bringt, unterliegen selbst dann der Eingabengebühr, wenn sie keinen (weiteren) Antrag enthalten (Hinweis E 19.3.1990, 89/15/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160057.X08
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2010
Dokumentnummer
JWR_1994160057_19951116X08