Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
92/14/0019
Entscheidungsdatum
18.03.1992
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0049 1
Stammrechtssatz
Besteht ein begründeter Anlaß zur Schätzung, dann muß die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hingenommen werden. Es liegt geradezu im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 418).
Schlagworte
Liebhaberei
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140019.X04
Im RIS seit
30.08.2019
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2019
Dokumentnummer
JWR_1992140019_19920318X04