Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
91/14/0129
Entscheidungsdatum
26.04.1994
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §115 Abs1;
BAO §115 Abs4;
BAO §236 Abs1;
VwRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0082
93/14/0015
Rechtssatz
Das Abgehen von einer - als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen Härte des Einzelfalles, weil sich die Einhebung der Abgaben in diesem Fall lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage ergibt, die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise trifft.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X07
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2018
Dokumentnummer
JWR_1991140129_19940426X07