Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
91/13/0219
Entscheidungsdatum
09.11.1994
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1988 §15 Abs2;
Rechtssatz
Sachbezug ist jener geldwerte Vorteil, der dem Abgabepflichtigen tatsächlich zukommt. Bezieht ein Abgabepflichtiger Wirtschaftsgüter oder Leistungen zu einem verbilligten Preis, so liegt nur in der Verbilligung jener geldwerte Vorteil, der als Sachbezug der Besteuerung zu unterziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130219.X03
Im RIS seit
27.08.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2011
Dokumentnummer
JWR_1991130219_19941109X03