Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
89/17/0174
Entscheidungsdatum
14.08.1991
Index
L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
VergnügungssteuerG Wr 1987 §5 Abs2 Z4;
VwRallg;
Rechtssatz
Nach der Verkehrsanschauung stellt eine Messe eine Veranstaltung mit Marktcharakter dar, die ein umfassendes Angebot mehrerer Wirtschaftszweige oder eines Wirtschaftszweiges bietet. Auf Grund der ausgestellten Muster wird dort für den Wiederverkauf oder für gewerbliche Verwendung verkauft.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989170174.X04
Dokumentnummer
JWR_1989170174_19910814X04