Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 85/16/0008

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/16/0008

Entscheidungsdatum

16.10.1986

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/7, S 355;

Rechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (Paragraph 936, ABGB) oder als Punktation (Paragraph 885, ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160008.X02

Im RIS seit

16.10.1986

Dokumentnummer

JWR_1985160008_19861016X02

Rechtssatz für 87/16/0167

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6320 F/1988

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/16/0167

Entscheidungsdatum

19.05.1988

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (Paragraph 936, ABGB) oder als Punktation (Paragraph 885, ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160167.X01

Im RIS seit

19.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2019

Dokumentnummer

JWR_1987160167_19880519X01

Rechtssatz für 88/16/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/16/0148

Entscheidungsdatum

25.10.1990

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (Paragraph 936, ABGB) oder als Punktation (Paragraph 885, ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160148.X04

Im RIS seit

25.10.1990

Dokumentnummer

JWR_1988160148_19901025X04

Rechtssatz für 88/16/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

88/16/0153

Entscheidungsdatum

25.10.1990

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (Paragraph 936, ABGB) oder als Punktation (Paragraph 885, ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160153.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1988160153_19901025X02

Rechtssatz für 88/16/0167

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/16/0167

Entscheidungsdatum

15.11.1990

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0008 E 16. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ob ein Anwartschaftsvertrag über den Erwerb eines Liegenschaftsanteiles als Vorvertrag (Paragraph 936, ABGB) oder als Punktation (Paragraph 885, ABGB) zu einem Kaufvertrag anzusehen ist, hängt davon ab, ob der Anwartschaftsvertrag bereits auf die Begründung des Übereignungsanspruches gerichtet ist und der Erwerber den Anspruch auf Eintragung eines Eigentumsrechtes im Grundbuch ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege, also unmittelbar, durchsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988160167.X03

Im RIS seit

15.11.1990

Dokumentnummer

JWR_1988160167_19901115X03