"Mehrere Personen" setzt nach der Legaldefinition des § 115 Abs 2 StGB voraus, dass die Tat in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird."Mehrere Personen" setzt nach der Legaldefinition des Paragraph 115, Absatz 2, StGB voraus, dass die Tat in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird.