Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/14/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6212 F/1987

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/14/0175

Entscheidungsdatum

28.04.1987

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Kommt es wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung in einem Veranlagungsjahr, ist Paragraph 37, EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahre der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben. Der gegenteiligen Auffassung vergleiche Stoll, Rentenbesteuerung3, S 172 und 176, Fußnote 8; Platzer, Handbuch der Sonderbilanzen, S 47), daß in Höhe des bei Übertragung negativen Kapitalkontos ein Veräußerungsgewinn anfalle, der (anders als die laufenden Rentenbezüge) als fest bestimmter Kaufpreisteil entsprechend dem Sollprinzip der Sofortbesteuerung nach dem Vorzugstarif des Paragraph 37, EStG unterliege, vermag sich der VwGH nicht anzuschließen. *

E 28.4.1987, 86/14/0175 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140175.X02

Im RIS seit

12.12.2000

Dokumentnummer

JWR_1986140175_19870428X02