Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5579 F/1981
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
3122/79
Entscheidungsdatum
29.04.1981
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Rechtssatz
Es entspricht dem Wesen einer stillen Gesellschaft, somit auch einer atypischen stillen Gesellschaft, daß sie im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht als solche in Erscheinung tritt und daher auch das Unternehmerrisiko nur im Innenverhältnis wirksam wird. Für die steuerliche Anerkennung einer unechten stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft muß es daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen genügen, daß das Gesellschaftsverhältnis der Abgabenbehörde gegenüber eindeutig in Erscheinung tritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979003122.X02
Im RIS seit
29.04.1981
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017
Dokumentnummer
JWR_1979003122_19810429X02