Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
3161/78
Entscheidungsdatum
26.05.1982
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §15 Abs1 Z2;
EStG 1953 §18 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs2 Z1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
82/13/0105
82/13/0104
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1825/66 E 19. Jänner 1968 VwSlg 3711 F/1968; RS 1
Stammrechtssatz
Der Zusammenschluß freiberuflich Tätiger mit Berufsfremden zum gemeinsamen Betrieb eines Unternehmens hat dessen Gewerbesteuerpflicht zur Folge (Hinweis: Das Erkenntnis knüpft hieran noch die Bemerkung, der VwGH schließe sich der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes an, der die Beurteilung als freiberufliche Tätigkeit höchstens für den Fall anerkannte, daß ALLE Gesellschafter den freien Beruf ausüben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1978003161.X03
Im RIS seit
26.05.1982
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2016
Dokumentnummer
JWR_1978003161_19820526X03