Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0599/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0599/66

Entscheidungsdatum

25.11.1966

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Haben die Parteien bei Abschluß eines Kaufvertrages Zinsenlosigkeit für den in Raten abzustattenden Kaufpreis vereinbart, so ist im allgemeinen nicht anzunehmen, daß in der Kaufpreisschuld eine Verzinsung inbegriffen sei, wenn der Kaufpreis dem für derartige Objekte auch sonst üblicherweise erzielbaren Barkaufschilling entspricht und die Vereinbarung einer Wertsicherung darauf schließen läßt, daß es den Verkäufern vor allem um die Sicherung langjähriger regelmäßger Einkünfte rentenähnlichen Charakters zu tun war (Hinweis E 8.7.1960, 2271 F/1960 und E 7.11.1958, 501/56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000599.X01

Im RIS seit

31.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Dokumentnummer

JWR_1966000599_19661125X01