Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Rechtssatz für WI-3/74

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

7391

Geschäftszahl

WI-3/74

Entscheidungsdatum

09.10.1974

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014

Rechtssatz

Der Wahlanfechtung (Gemeinderatswahl Zirl Tirol 1974) wird stattgegeben. Die Wahl wird vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an als rechtswidrig aufgehoben. (Ungültigkeit von Stimmzetteln.) Die Abkürzung "ÖVP" bezeichnet eindeutig die Österreichische Volkspartei, die einen Wahlvorschlag unter ihrer Parteibezeichnung nicht eingebracht hat vergleiche in diesem Zusammenhang das Erk. Slg. 7070/1973) . Die Wertung der mit "ÖVP" bezeichneten Stimmzettel als gültige Stimmen erfolgte daher zu Unrecht. Gleiches gilt für die mit "SPÖ" bezeichneten Stimmzettel. Auch der bloßen Ziffernangabe " vier" läßt sich die gewählte Wählergruppe nicht eindeutig entnehmen.

Zur Frage, ob Stimmzettel aus "weißlichem Papier" sind.

Entscheidungstexte

  • WI-3/74
    Entscheidungstext VfGH Keine Angabe 09.10.1974 WI-3/74

Schlagworte

Wahlen Allgemeine Vertretungskörper Gemeinden Tirol Verfassungsgerichtshof Art. 141 B-VG Wahlanfechtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1974:WI_3.1974

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Dokumentnummer

JFR_19741009_74W00I_3_01

Entscheidungstext WI-3/74

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Sammlungsnummer

7391

Geschäftszahl

WI-3/74

Entscheidungsdatum

09.10.1974

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)

Spruch

Siehe PDF-Dokument

Begründung

Siehe PDF Dokument

Schlagworte

Wahlen Allgemeine Vertretungskörper Gemeinden Tirol Verfassungsgerichtshof Art. 141 B-VG Wahlanfechtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1974:WI_3.1974

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Dokumentnummer

JFT_19741009_74W00I_3_00