Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Rechtssatz für B94/74

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

7328

Geschäftszahl

B94/74

Entscheidungsdatum

26.06.1974

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014

Rechtssatz

Der VfGH vertritt in seiner Rechtsprechung die Auffassung, daß das Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt oder das Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, ebenso wie ein leichtfertiges Abgehen von dem Inhalt der Akten oder das Außerachtlassen des konkreten Sachverhaltes überhaupt in die Verfassungssphäre eingreifen vergleiche z. B. Slg. 5139/1965, 5512/1967, 5848/1968, 6468/1971) . Ein solcher Fall liegt jedoch hier nicht vor.

Keine Willkür bei Versetzung in den zeitlichen Ruhestand gemäß Paragraph 45, j.

Entscheidungstexte

  • B94/74
    Entscheidungstext VfGH Keine Angabe 26.06.1974 B94/74

Schlagworte

Beamtenrecht Gehaltsüberleitungsgesetz Gleichheitsrecht Bescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1974:B94.1974

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Dokumentnummer

JFR_19740626_74B00094_01