Ktn. FremdenverkehrsabgabeG; V des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 9. Juni 1975, mit der eine Fremdenverkehrsabgabe ausgeschrieben wird; Abstellen der Höhe der Fremdenverkehrsabgabe auf den im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz nicht unsachlich; Durchschnittsbetrachtung; Wesensgehalt des Eigentumsrechtes nicht berührt; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des Gesetzes und der VKtn. FremdenverkehrsabgabeG; römisch fünf des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 9. Juni 1975, mit der eine Fremdenverkehrsabgabe ausgeschrieben wird; Abstellen der Höhe der Fremdenverkehrsabgabe auf den im zweitvorangegangenen Jahr erzielten Umsatz nicht unsachlich; Durchschnittsbetrachtung; Wesensgehalt des Eigentumsrechtes nicht berührt; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des Gesetzes und der V