Landesrecht konsolidiert Wien: Geschäftsordnung des Landtages für Wien § 39b, tagesaktuelle Fassung

Geschäftsordnung des Landtages für Wien § 39b

Kurztitel

Geschäftsordnung des Landtages für Wien

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 58/2001

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

§ 39b

Inkrafttretensdatum

16.07.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht

Text

Berichte von Untersuchungsausschüssen

Paragraph 39 b,
  1. Absatz einsIn Sitzungen des Landtages, bei denen Berichte bzw. Minderheitsberichte von Untersuchungsausschüssen oder Mitteilungen des Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses, dass kein Bericht beschlossen wurde, behandelt werden, sind dringliche Initiativen nicht zulässig.
  2. Absatz 2Die Behandlung des Berichtes bzw. Minderheitsberichtes eines Untersuchungsausschusses oder einer Mitteilung (Absatz eins,) hat spätestens um 16.00 Uhr zu beginnen.
  3. Absatz 3Die Zeit der gesamten Debatte über einen Bericht bzw. Minderheitsbericht eines Untersuchungsausschusses oder eine Mitteilung (Absatz eins,) darf längstens fünf Stunden dauern. Wortmeldungen des Berichterstatters und von Mitgliedern der Landesregierung werden in diese Zeit nicht eingerechnet.
  4. Absatz 4Die Redezeit des Berichterstatters beträgt 45 Minuten, die eines allfälligen Minderheitenberichters 30 Minuten.
  5. Absatz 5Im Falle eines Minderheitsberichtes beginnt die Debatte mit einem für den Mehrheitsbericht sprechenden Redner, in der Folge wechseln Redner gegen und für den Mehrheitsbericht ab. Liegt kein Minderheitsbericht vor, beginnt die Debatte mit einem gegen den Mehrheitsbericht sprechenden Redner, in der Folge wechseln Redner für und gegen den Mehrheitsbericht ab.
  6. Absatz 6Die Redezeit ist mit jeweils 15 Minuten pro Redner begrenzt.
  7. Absatz 7Melden sich Mitglieder der Landesregierung zu Wort, ist ihre Redezeit mit jeweils 20 Minuten begrenzt.

Im RIS seit

17.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2014

Gesetzesnummer

20000310

Dokumentnummer

LWI40005851