(2)Absatz 2Wurden im Rahmen einer Ausbildung (z. B. KindergärtnerIn, SozialpädagogIn) einzelne der im Abs. 1 genannten Ausbildungsinhalte bereits vermittelt, so können diese auf die Grundausbildung angerechnet werden. Die Absolvierung eines Erste Hilfe-Kurses nach Abs. 1 Z 6 ist nur dann auf die Grundausbildung anzurechnen, wenn diese nicht länger als ein Jahr zurückliegt.Wurden im Rahmen einer Ausbildung (z. B. KindergärtnerIn, SozialpädagogIn) einzelne der im Absatz eins, genannten Ausbildungsinhalte bereits vermittelt, so können diese auf die Grundausbildung angerechnet werden. Die Absolvierung eines Erste Hilfe-Kurses nach Absatz eins, Ziffer 6, ist nur dann auf die Grundausbildung anzurechnen, wenn diese nicht länger als ein Jahr zurückliegt.