Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Wiener Tagesbetreuungsverordnung
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
26.10.2001
Außerkrafttretensdatum
04.10.2016
Abkürzung
WTBVO
Index
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
60/20 Jugendschutz und Jugendwohlfahrt, Kindertagesheimwesen
Text
Persönliche Eignung
§ 3.
(1) Tagesmütter/-väter müssen eigenberechtigt und persönlich geeignet sein.
(2) Bei Tagesmüttern/-vätern und mit ihnen in Wohngemeinschaft lebenden Personen dürfen keine der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:
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1. | körperliche oder psychische Erkrankungen, geistige Behinderung oder Sucht, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden, |
2. | gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden, |
3. | Betreuungsmängel bei leiblichen Kindern, Wahl- oder Stiefkindern, |
4. | sonstige Gründe, die geeignet sind, das Wohl des Tageskindes zu gefährden. |
Im RIS seit
08.05.2014
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2016
Gesetzesnummer
20000266
Dokumentnummer
LWI40005010