Landesrecht konsolidiert Wien: Wiener Gasgesetz 2006 § 1, Fassung vom 04.05.2015

Wiener Gasgesetz 2006 § 1

Kurztitel

Wiener Gasgesetz 2006

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 63/2006

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/20 Brand- und Katastrophenschutz, Energierecht

Text

Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDen Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen Anlagen zur Erzeugung, Lagerung, Verteilung und Verwendung brennbarer Gase (Gasanlagen).
  2. Absatz 2Als brennbares Gas gilt jedes Gas, welches an der Luft durch Wärmezufuhr entzündet werden kann; dazu gehören: Holz-, Kohlen-, Öl-, Wasser-, Azetylen-, Methan-, Propangase u. dgl. sowie deren Mischungen.
  3. Absatz 3Gasgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind technische Einrichtungen, in denen die im Brenngas enthaltene Energie durch Verbrennung freigesetzt wird.
  4. Absatz 4Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind Angelegenheiten ausgenommen, die in der Gesetzgebung Bundessache sind.
  5. Absatz 5Im Sinne dieses Gesetzes gilt als „Stand der Technik“ der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen.

Im RIS seit

29.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2014

Gesetzesnummer

20000064

Dokumentnummer

LWI40001473

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2006/63/P1/LWI40001473