Landesrecht konsolidiert Wien: Wiener Garagengesetz 2008 § 9, Fassung vom 15.07.2014

Wiener Garagengesetz 2008 § 9

Kurztitel

Wiener Garagengesetz 2008

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 34/2009

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WGarG 2008

Index

10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht

Text

3. Abschnitt
Kraftbetriebene Parkeinrichtungen – Allgemeines

Zulässigkeit der Errichtung und Änderung

Paragraph 9,
  1. Absatz einsKraftbetriebene Parkeinrichtungen dürfen nur errichtet und geändert werden, wenn sie den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen.
  2. Absatz 2Die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von kraftbetriebenen Parkeinrichtungen darf nur durch Berechtigte erfolgen.
  3. Absatz 3Die Errichtung und wesentliche Änderung von kraftbetriebenen Parkeinrichtungen bedarf der Erstellung von Unterlagen für die kraftbetriebenen Parkeinrichtungen (Paragraph 10,) und einer Abnahmeprüfung (Paragraph 12,) sowie einer Anzeige (Paragraph 13,) bei der Behörde. Automatische Parksysteme bedürfen überdies einer Vorprüfung (Paragraph 11,).
  4. Absatz 4Folgende Änderungen von kraftbetriebenen Parkeinrichtungen sind wesentlich:
    1. Ziffer eins
      die Änderung der Anzahl der Stellplätze;
    2. Ziffer 2
      die Änderung der Nennlast (Tragfähigkeit) der Stellplätze;
    3. Ziffer 3
      die Änderung des funktionellen Ablaufs oder der Sicherheitseinrichtungen im Bereich der Ein- und Ausfahrtsräume;
    4. Ziffer 4
      die Änderung der Art der Benützung;
    5. Ziffer 5
      die Änderung der Antriebsart;
    6. Ziffer 6
      die Erhöhung der Beanspruchungen auf das Bauwerk durch die Einwirkungen (Kräfte) infolge des Betriebes der kraftbetriebenen Parkeinrichtung um mehr als 10% bezogen auf die Angaben bei der Errichtung der kraftbetriebenen Parkeinrichtung.

Schlagworte

Einfahrtsraum, Ausfahrtsraum

Im RIS seit

29.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2014

Gesetzesnummer

20000052

Dokumentnummer

LWI40001279

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2009/34/P9/LWI40001279