Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wiener Garagengesetz 2008
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 34/2009
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
13.10.2020
Abkürzung
WGarG 2008
Index
10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Text
Behindertenstellplätze
§ 8.Paragraph 8,
(1)Absatz einsBei Anlagen zum Einstellen von mehr als 30 Kraftfahrzeugen ist für jeweils angefangene 50 Stellplätze ein Stellplatz für Personenkraftwagen von behinderten Menschen (Behindertenstellplatz) herzustellen.
(2)Absatz 2Hat eine Garage mehr als 30 Stellplätze, muss sie entweder einen barrierefrei erreichbaren, direkt oder über einen barrierefreien Verbindungsgang ins Freie führenden Aufzug oder eine mit einer maschinellen Aufstiegshilfe ausgestattete, direkt ins Freie führende Stiege haben.
Im RIS seit
29.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020
Gesetzesnummer
20000052
Dokumentnummer
LWI40001278