Landesrecht konsolidiert Wien: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen Art. 7, Fassung vom 19.09.2024

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen Art. 7

Kurztitel

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG; Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 45/2009

Typ

Kundmachung

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

13.08.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)

Text

Artikel 7

Förderung von Einzelbauteilsanierungen im Wohnbau

  1. Absatz einsFür die Förderung von Einzelbauteilsanierungen oder -erneuerungen an der thermischen Gebäudehülle werden folgende energetische Mindeststandards festgelegt.

U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile

 

 

ab 1.1.2009

 
 

Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas)

1,35 W/(m2K)

 

Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)

1,10 W/(m2K)

 

Außenwand

0,25 W/(m2K)

 

Oberste Geschossdecke, Dach

0,20 W/(m2K)

Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich

0,35 W/(m2K)

 
  1. Absatz 2Es sollen Förderanreize für Bauteile vorgesehen werden, die die Werte in Absatz eins, unterschreiten.
  2. Absatz 3Für historische oder denkmalgeschützte Gebäude können Ausnahmen vorgesehen werden.

Schlagworte

Art. 15a B-VG, Umwelt, Klima, Treibhausgase, Klimawandel, Heizen, Hiezung, Heizwärmebedarf, Klimaziel, Kyoto, Emission, Sanierung, Wohnungen, Förderung, Treibhausgasemission, Klimastrategie, Wärme, Wärmeschutz, Referenzklima, Wohnbau, Wohnhaussanieurng, Heizungsanlagen, Gase, Gas, Wohnbauförderung, Energie, Energieausweis, -erneuerungen

Im RIS seit

25.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2014

Gesetzesnummer

20000012

Dokumentnummer

LWI40000400

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2009/45/A7/LWI40000400